Kurs Allgemeinbildung im Validierungsverfahren
Sie können Ihr Wissen in Allgemeinbildung nachweisen.
Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis «Fachmann/Fachfrau Gesundheit EFZ», «Fachmann/Fachfrau Betreuung EFZ» oder «Fachmann/Fachfrau Haushalt» kann durch Validierung von Bildungsleistungen gemäss Art. 31 der Verordnung über die Berufsbildung erlangt werden. Dafür müssen Kompetenzen in Allgemeinbildung formell nachgewiesen werden.
Schwerpunkte
Individuum, Alltagsrecht und Versicherungen
Staat und Wirtschaft
Gesellschaft
Sprache und Kommunikation
Vertiefungsarbeit
Kursunterlagen
Ca. Fr. 100.–
Hinweise
Der zweisemestrige Kurs beginnt jedes Quartal. Im Januar und Juni beginnen zusätzlich kürzere Intensivkurse.
Schullehrplan Allgemeinbildung (PDF)
Wegleitung zur Vertiefungsarbeit (PDF)
Legende:
Kursdurchführung garantiert
Kursdurchführung in Planung


